#AlpmannNews: Staat haftet nicht für Schäden an tiefergelegtem Ferrari vom 30.03.2022
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Der Fahrer eines (hier serienmäßig) tiefergelegten Ferrari F40 muss eine erhöhte Aufmerksamkeit und Vorsicht walten lassen. Wird das Fahrzeug aufgrund einer erkennbaren Fahrbahnunebenheit beschädigt, haftet der Straßenbaulastträger nicht dafür, so das OLG Koblenz (Beschl. v. 07.12.2021, 12 U 1012/21). Die Zulassung des Fahrzeugs enthalte nicht die Zusicherung, alle öffentlichen Straßen könnten gefahrlos befahren werden. Die Schadensersatzklage der Versicherung blieb schon vor dem Landgericht erfolglos, da die beklagte Gemeinde nach Überzeugung der Gerichte keine Verkehrssicherungspflicht verletzt hat. Bei zweckgerechter Straßennutzung sowie Anwendung der gebotenen Aufmerksamkeit hätte der Unfall durch den Fahrer vermieden werden können, meint der 12. Senat des OLG Koblenz.
Hier geht’s zum Beitrag von LTO! (Keine Haftung der Gemeinde für tiefergelegten Ferrari. In: Legal Tribune Online, 25.03.2022, https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/olg-koblenz-12u101221-ferrari-auto-unfall-haftung-strasse/?fbclid=IwAR3apikGM8jdtWENORIGlOFaPc2HNRzCg90LuSCw_lkHmzunoj5bJHzapiI, abgerufen am 30.03.2022).