#AlpmannNews: Spielhallenerlaubnis nach dem Glücksspielstaatsvertrag 2021 setzt neues Antragsverfahren voraus vom 23.03.2022
- In Allgemein
Eine Spielhallenerlaubnis darf nur erteilt werden, wenn der Antrag nach dem 1. Juli 2021 gestellt wurde (so das OVG NRW, Urt. v. 10.03.2022, Az. 4 A 1033/20).
Seit diesem Stichtag gilt ein neuer Glücksspielstaatsvertrag. Die Fortführung von nach alter Rechtslage begonnenen Verfahren sei ausgeschlossen, ein neuer Antrag müsse gestellt werden.
Hier geht’s zum Beitrag von LTO! (Erlaubnis nur nach neuem Glücksspielstaatsvertrag. In: Legal Tribune Online, 22.03.2022, https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/ovg-nrw-4a103320-spielhallen-erlaubnis-gluecksspielstaatsvertrag-2021/?fbclid=IwAR1wZstoyQPwSpK0Vr5no5C__a2MSS-S_aFLHA10ZzGly_IvgCCzdIJepJ4, abgerufen am 23.03.2022).