#AlpmannNews: Sparkassen dürfen teure Prämiensparverträge kündigen vom 22.05.2019
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Danach ist das Vorgehen der Geldhäuser in der anhaltenden Niedrigzinsphase gerechtfertigt, wie die obersten Zivilrichter des Karlsruher Bundesgerichtshofs am Dienstag urteilten. (Az. XI ZR 345/18)
Geklagt hatten Kunden der Kreissparkasse Stendal in Sachsen-Anhalt, die ihre Sparverträge von 1996 und 2004 behalten möchten. Beim “S-Prämiensparen flexibel” bekamen die Sparer neben einem schwankenden Grundzins ab dem dritten Jahr eine steigende Prämie. Der höchstmögliche Ertrag von 50 Prozent auf die geleisteten Sparbeiträge war nach dem 15. Jahr erreicht, eine feste Laufzeit nicht vereinbart.
Für die Richter ist zwar die Kündigung in den ersten 15 Jahren ausgeschlossen, denn der Sparer muss die versprochene Maximalprämie zumindest einmal erreichen können. Danach dürfen die Sparkassen die teuren Altverträge aber gemäß ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen “bei Vorliegen eines sachgerechten Grundes” beenden.
Die Sparkasse kündigte im Dezember 2016 die Sparverträge und stützte sich dabei auf die darin enthaltenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), die vorsahen: “Soweit weder eine Laufzeit noch eine abweichende Kündigungsregelung vereinbart sind, können der Kunde und bei Vorliegen eines sachgerechten Grundes auch die Sparkasse die gesamte Geschäftsbeziehung oder einzelne Geschäftszweige jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen.” Einen sachgerechten Grund habe man, betonte die Sparkasse, und führte als solchen das seit Jahren niedrige Zinsumfeld an.
Hier geht’s zum Artikel von beck-aktuell Nachrichten! (BGH: Sparkasse durfte Prämiensparverträge mit Erreichen der höchsten Prämienstufe kündigen. In: beck-aktuell Nachrichten, 14.05.2019, https://rsw.beck.de/aktuell/meldung/bgh-sparkasse-durfte-praemien-sparvertraege-ohne-laufzeit-nach-15-jahren-kuendigen?fbclid=IwAR1fIzfP3VnrLe8OUKuJDHnDLElurbAbwGyrFAvE9l084VwE5tDphzV18VU, abgerufen am 22.05.2019).