#AlpmannNews: Schriftzug “Pozilei” soll täuschen vom 29.06.2022
- In Lesenswert
Für das Tragen einer Warn- und Schutzjacke, die der Uniform der nordrhein-westfälischen Polizei zum Verwechseln ähnlich sieht, wurde ein Mann zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 55 Euro verurteilt, wegen des unbefugten Tragens einer Uniform nach § 132a Abs. 1 Nr. 4 Strafgesetzbuch (StGB). Dafür reiche es nämlich aus, dass eine Uniform getragen werde, die beispielsweise einer Polizeiuniform zum Verwechseln ähnlich sieht. Für Verwechslungsgefahr hatte zusätzlich der Schriftzug «Pozilei» gesorgt. Das Landgericht Paderborn hatte den Mann zu einer Geldstrafe von 1650 Euro verurteilt (30 Tagessätze zu je 55 Euro). Das Oberlandesgericht in Hamm verwarf jetzt eine Revision des Angeklagten (v. 09.06.2022, Az. 4 RVs 62/22).
Hier geht’s zum Beitrag von LTO! (Achtung, Pozilei!. In: Legal Tribune Online, 27.06.2022, https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/olg-hamm-4rvs6222-polizei-pozilei-buchstabensalat-uniform-unbefugtes-tragen-unecht-straftat, abgerufen am 29.06.2022).