#AlpmannNews: Schadensersatz auch bei Weiterverkauf möglich vom 21.07.2021
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Wer ein vom Abgasskandal betroffenes Auto gekauft hat, hat auch dann einen Schadenersatzanspruch gegen den Hersteller (hier: VW), wenn er das Auto inzwischen weiterveräußert hat. Wie der Bundesgerichtshof (Urt. v. 20.07.2021, Az. VI ZR 533/20 und 575/20) in zwei Fällen entschieden hat, lässt dies den Anspruch nach § 826 BGB wegen vorsätzlich sittenwidriger Schädigung nicht entfallen. Durch den Weiterverkauf sei der marktgerechte Verkaufserlös an die Stelle des im Wege der Vorteilsausgleichung herauszugebenden und zu übereignenden Fahrzeugs getreten und müsse vom Schadenersatzanspruch abzogen werden.
Hier geht’s zum Beitrag von LTO! (Schadensersatz auch bei Weiterverkauf möglich. In: Legal Tribune Online, 20.07.2021, https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/vizr53320-vizr57520-bgh-diesel-abgasskandal-vw-wechselpraemie/?r=rss&fbclid=IwAR1PHQQuUmggrkNaRlRqHCne1oOmtxVOwP2jHmAdLk0140UkdmJFsxylhxY, abgerufen am 21.07.2021).