#AlpmannNews: Rundfunkanstalten müssen Wahlwerbung ausstrahlen, wenn sie nicht evident gesetzeswidrig ist vom 15.05.2019
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Am Dienstag musste der Bayerische Rundfunk zähneknirschend einen Wahlwerbespot im Radio senden, in dem die NPD ihr Lieblingsthema reitet: “Seit der willkürlichen Grenzöffnung 2015 und der seither unkontrollierten Massenzuwanderung werden Deutsche fast täglich zu Opfern”, heißt es dort. Weshalb “Schutzzonen” eingerichtet werden müssten, in denen sich “Deutsche sicher fühlen sollen”. Am Donnerstag muss der Spot wiederholt werden – so hat es der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entschieden. Dem Hessischen und dem Norddeutschen Rundfunk ist es nicht besser ergangen, auch sie müssen die Werbung der Rechtsextremisten senden. Dagegen haben der Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) wie auch das ZDF erfolgreich die Ausstrahlung von TV-Spots verweigert.
Sind sich die Gerichte uneins, wie man mit der NPD im Jahr drei nach dem Karlsruher Verbotsverfahren umzugehen hat? Die Extremistenpartei war 2017 zwar einem Parteiverbot knapp entkommen, trägt aber seither den Stempel verfassungsfeindlich, der sie bereits die Parteienfinanzierung gekostet hat.
Die öffentlich-rechtlichen Fernsehsender ZDF und RBB müssen nach Gerichtsentscheiden ausländerfeindliche Wahlwerbung der NPD nicht senden.
Der Bayerische, Hessische und Norddeutsche Rundfunk müssen NPD-Spots mit ähnlichem Inhalt dennoch senden – auch, weil die Wirkung im Fernsehen suggestiver ist als im Radio.
Hier geht’s zum Artikel von LTO! (NPD-Europawahlkampf. Werbung durch Gerichtsverfahren. In: Legal Tribune Online, 15.05.2019, https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/werbung-europawahl-npd-partei/?fbclid=IwAR19R4J6DXIJGNUj0OBqo0MGuBt9ACl1z_kZblZshE4_g4FmZ0Tdr5p2jU8, abgerufen am 15.05.2019).