#AlpmannNews: Resturlaub verfällt nicht mehr automatisch vom 21.12.2022
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Der Anspruch auf gesetzlichen Mindesturlaub aus einem Urlaubsjahr, in dem der Arbeitnehmer tatsächlich gearbeitet hat, bevor er aus gesundheitlichen Gründen seinen Urlaub nicht mehr nehmen konnte, erlischt nur dann nach 15 Monaten, wenn der Arbeitgeber ihn rechtzeitig in die Lage versetzt hat, seinen Urlaub in Anspruch zu nehmen. Das entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG) am Dienstag (Urt. v. 20.12.2022, Az. 9 AZR 245/19).
Hier geht’s zum Beitrag von LTO! (Resturlaub verfällt nicht mehr automatisch. In: Legal Tribune Online, 20.12.2022, https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/bag-9azr24519-urlaubsanspruch-verfall-gesundheitliche-gruende-burlg-mitwirkungspflicht/, abgerufen am 21.12.2022).