#AlpmannNews: Regierung beschließt Bundes-Notbremse: Das soll sich jetzt ändern vom 14.04.2021
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Die Bundesregierung hat an diesem Dienstag den Gesetzentwurf für eine Bundes-Notbremse beschlossen. Wegen des Widerstands von AfD, FDP und Linken kann sie aber noch nicht in dieser Woche in Kraft treten, sondern frühestens Ende nächster Woche.
Der Gesetzentwurf wird als viertes Bevölkerungsschutzgesetz bezeichnet. Formal ist er eine Formulierungshilfe für die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD, die den Entwurf sofort in den Bundestag einbringen sollen. Die Bundes-Notbremse soll mit einem neuen § 28b ins Infektionsschutzgesetz (IfSG) eingefügt werden.
Zentraler Inhalt des Gesetzentwurfs: Öffentliches Leben und private Kontakte sollen verbindlich heruntergefahren werden, sobald in einem Landkreis der Inzidenzwert drei Tage lang über 100 (Neu-Ansteckungen pro 100.000 Einwohner/Woche) liegt.
Bisher galt die Notbremse nur als unverbindlicher Beschluss der Bund-Länder-Konferenz vom 3. März und wurde uneinheitlich oder gar nicht umgesetzt. Mit der geplanten Änderung des Infektionsschutzgesetzes gälte die Notbremse künftig automatisch. Es wären keine weiteren Beschlüsse von Bund, Ländern oder Kommunen erforderlich.
Die Examenskandidaten, die in den nächsten Wochen mündliche Prüfung haben, sollten sich nochmal das Gesetzgebungsverfahren ansehen, und auch gerne unser Alpmann Schmidt Youtube -Video zum Thema Corona im Examen:
Hier geht’s zum Beitrag von LTO! (So sieht die Bundes-Corona-Notbremse aus. In: Legal Tribune Online, 13.04.2021, https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/bundesnotbremse-corona-infektionsschutzgesetz-aenderung-kein-eilverfahren-bundestag/?fbclid=IwAR1eNG6fE9EmxKcFJLovwjTC8UeMrQAvNiJLokYhv4Mrx3WB-zfBAA3YA_M, abgerufen am 14.04.2021).