#AlpmannNews: Promillegrenze für Autofahrer gilt auch für E-Scooter-Fahrer vom 03.11.2020
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Sog. E-Scooter, die in vielen Innenstädten auch zur kurzfristigen Miete angeboten werden, erfreuen sich großer Beliebtheit. Doch bei der Nutzung im alkoholisierten Zustand ist Vorsicht geboten, hat nun das Landgericht Osnabrück in einem aktuellen Verfahren klargestellt (Beschluss vom 16. Oktober 2020, Az. 10 Qs 54/20).
Beschuldigt in dem Verfahren ist ein junger Mann. Er war im Juli 2020 in Osnabrück gegen zwei Uhr morgens von Polizeibeamten gestoppt worden, als er mit einem sog. E-Scooter am Neumarkt unterwegs war. Weil der Verdacht bestand, dass der Mann erheblich alkoholisiert war, wurde ihm eine Blutprobe entnommen. Diese ergab später eine Blutalkoholkonzentration von 1,54 Promille.
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Osnabrück entzog deshalb Anfang August 2020 das Amtsgericht Osnabrück dem Beschuldigten im Rahmen des laufenden Ermittlungsverfahrens vorläufig die Fahrerlaubnis. Das Amtsgericht begründete dies damit, es bestehe der dringende Tatverdacht der Trunkenheit im Straßenverkehr (§ 316 StGB). Wie bei Autofahrern auch sei bei E-Scootern ab einem Wert von 1,1 Promille von absoluter Fahruntüchtigkeit auszugehen.
Das LG Osnabrück entschied, dass die Grenze von 1,1 Promille beim Führen eines Kraftfahrzeuges auch für E-Scooter gelte. Aus den rechtlichen Sonderbestimmungen für elektrische Kleinfahrzeuge folge, dass diese Kraftfahrzeuge darstellten und gerade nicht Fahrrädern gleichgestellt seien. Damit müssten auch die strafrechtlich maßgeblichen Promillegrenzen für die Nutzung von Kraftfahrzeugen bei E-Scootern uneingeschränkt Anwendung finden. Eine Unterscheidung nach Gefährlichkeit zwischen unterschiedlichen Typen von Kraftfahrzeugen mit Blick auf die strafrechtlichen Promillegrenzen gebe es nicht.
Hier geht’s zum Artikel von beck-aktuell! (Promillegrenze für Autofahrer gilt auch für E-Scooter-Fahrer. In: beck-aktuell, 03.11.2020, https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/lg-osnabrueck-promillegrenzen-fuer-autofahrer-auch-auf-e-scooter-fahrer-anzuwenden?fbclid=IwAR19L3143WA1J5GRhhesRJCUcqV7DVM0zhLUYa_6MAEHOmQp7uN9yDQTB2k, abgerufen am 04.11.2020).