#AlpmannNews: Polizistin wegen nicht anlassbedingter Bildaufnahmen im Dienst zu entschädigen vom 02.06.2021
- In Allgemein
Eine zu reinen werbe- beziehungsweise kommerziellen Zwecken nicht anlassbedingte Bildaufnahme einer Polizeibeamtin im Dienst stellt eine Verletzung ihres allgemeinen Persönlichkeitsrechts dar. Dies hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (Urt. v. 19.05.2021, Az. 13 U 318/19) entschieden und einer Polizistin, die bei einem Einsatz gefilmt worden war, eine Entschädigung von 2.000 Euro zugesprochen. Die Aufnahmen waren in einem Musikvideo zu Werbezwecken verwendet worden.
Hier geht’s zum Beitrag von LTO! (Entschädigung für rechtswidrig gefilmte Polizeibeamtin. In: Legal Tribune Online, 01.06.2021, https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/13u31819-oberlandesgericht-frankfurt-main-darmstadt-polizeibeamtin-entschaedigung-apr/?fbclid=IwAR33CGd1DYNsTlPjDJlOBuWnkKLi5zYrrLZzVaIHLHFyZPI1Ul8Wh7IKgwU, abgerufen am 02.06.2021).