#AlpmannNews: Polizistin “charakterlich ungeeignet” vom 16.12.2020
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Das Düsseldorfer Polizeipräsidium hatte die Beamtin suspendiert, weil sie in mehreren rechtsextremen Chat-Gruppen war.
Das Verwaltungsgericht in Düsseldorf (Beschl. v. 15.12.2020, Az. 2 L 2370/20) hält die Suspendierung für rechtmäßig. Das Düsseldorfer Polizeipräsidium habe sich zu Recht auf den Verdacht gestützt, die Beamtin teile eine Gesinnung, die der demokratischen Grundordnung entgegenstehe, so das Gericht.
Die Polizistin habe auf ihrem Handy monatelang in vier Chat-Gruppen Bilder erhalten, die laut Gericht „ebenso eindeutige wie unerträglich geschmacklose Anspielungen auf Akteure und Geschehnisse während der nationalsozialistischen Herrschaft enthielten“. Gegen die Entscheidung kann Beschwerde vor dem Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster erhoben werden.
Hier geht’s zum Beitrag von LTO! (Polizistin „charakterlich ungeeignet“. In: Legal Tribune Online, 15.12.2020, https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/vg-duesseldorf-2l2370-20-rechtsextreme-chatgruppen-whatsapp-polizei/?fbclid=IwAR19L3143WA1J5GRhhesRJCUcqV7DVM0zhLUYa_6MAEHOmQp7uN9yDQTB2k, abgerufen am 16.12.2020).