#AlpmannNews: Pflege naher Angehöriger im gleichen Haus kann die Kündigung wegen Eigenbedarfs rechtfertigen vom 24.11.2021
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Die Angehörigen müssen nicht schon ein akuter Pflegefall sein, um eine Eigenbedarfskündigung für eine Wohnung im selben Haus zu begründen. Ein fortgeschrittenes Alter ist ausreichend, urteilte das AG München (AG München, Pressemitteilung vom 19.11.2021 zum Urteil 453 C 3432/21 vom 09.06.2021). Der Richter betonte “der Entschluss des Vermieters die Wohnung selbst zu nutzen, ist grundsätzlich zu achten. Der Nutzungswunsch muss aber hinreichend bestimmt und konkret sein und ernsthaft verfolgt werden, er muss von vernünftigen oder nachvollziehbaren Gründen getragen werden und darf nicht rechtsmissbräuchlich sein (…)”.
Hier geht’s zum Beitrag von LTO! (Eigenbedarfskündigung zur Pflege Angehöriger möglich. In: Legal Tribune Online, 19.11.2021, https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/agmuenchen-453c343221-mietrecht-eigenbedarfskuendigung-klage-pflege, abgerufen am 24.11.2021).