#AlpmannNews: Pferdehalterin haftet für Unfall der Schwangerschaftsvertretung vom 15.06.2022
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Muss die Halterin eines Pferdes für die Behandlungskosten aufkommen, wenn ihr Tier eine andere Reiterin abwirft? Diese Frage hatte das Landgericht Koblenz zu entscheiden (Urt. v. 25.05.2022, Az. 3 O 134/19).
Der Sachverhalt: Die Beklagte ist Halterin einer Stute. Die Klägerin – eine Krankenversicherung – trug im Prozess vor, die bei ihr versicherte Geschädigte sei im Winter 2017 von der Beklagten gebeten worden, das Pferd gelegentlich zu reiten, weil sie selbst das wegen einer Schwangerschaft momentan nicht könne. Bei einem Ausritt hatte das Pferd dann aber plötzlich Ärger gemacht und sie abgeworfen. Dabei brach sich die Reiterin den Arm, die Behandlungskosten betrugen rund 5.000 Euro. Diesen Betrag verlangte die Krankenversicherung der gestürzten Reiterin dann von der Halterin des Pferdes zurück.
Dafür muss die Halterin zahlen, hat das LG Koblenz entschieden, die Reiterin sei nicht eigenverantwortlich unterwegs gewesen.
Hier geht’s zum Beitrag von LTO! (Pferdehalterin haftet für Unfall der Schwangerschaftsvertretung. In: Legal Tribune Online, 13.06.2022, https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/lg-koblenz-3o13419-pferde-halterin-haftet-fuer-unfall-anderer-reiterin-833-bgb/?fbclid=IwAR2yUKw_8ABWdLo758-jFLJz5BYQsIzpW-tqLBEaNHQSJGAnD2lIsfdO91M, abgerufen am 15.06.2022).