#AlpmannNews: Pauschale Verunglimpfungen von Frauen können Volksverhetzung sein vom 17.06.2020
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Pauschale Verunglimpfungen von Frauen können als Volksverhetzung strafbar sein. Dies hat das Oberlandesgericht Köln mit Urteil vom 09.06.2020 entschieden und den Freispruch eines Mannes aufgehoben, der Frauen auf seiner Internetseite als “Menschen zweiter Klasse” und diffamiert hatte. Hauptanwendungsbereich der Vorschrift sei zwar der Schutz von Minderheiten, es seien nach Wortlaut, Sinn und Zweck aber auch Angriffe auf die Menschenwürde von Frauen erfasst.
Hier geht’s zum Beitrag von LTO! (Verunglimpfung von Frauen kann Volksverhetzung sein. In: Legal Tribune Online, 15.06.2020, https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/olg-koeln-iii1rvs7720-volksverhetzung-minderheit-frauen-verunglimpfung-menschenwuerde-gleichheitssatz-diskriminierung-auslegung-tatbestand-130-stgb/?fbclid=IwAR0fcVkY_SOva7-9gVUDK7VXamnjriqQBoA973aTroakDcTjG9VC7SA3JB4, abgerufen am 17.06.2020).