#AlpmannNews: OVG NRW bestätigt Suspendierung einer Schulleiterin wegen Corona-Verstößen vom 08.09.2021
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Die Schulleiterin einer Grundschule in Viersen durfte suspendiert werden, weil sie verpflichtende Corona-Schutzmaßnahmen an der Schule nicht beachtet hat. Dies hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) am Dienstag bekannt gegeben und am Vortag beschlossen. Der Senat sprach von einer “nach wie vor vorhandenen Uneinsichtigkeit” der Schulleiterin (Beschl. v. 06.09.2021, Az. 6 B 1098/21).
Die Schulleiterin habe wiederholt gegen die Verpflichtung verstoßen, in der Schule eine Maske zu tragen und sich damit bewusst über eine ausdrückliche Weisung ihres Dienstherrn hinweggesetzt. Von ihr vorgelegte ärztliche Atteste hätten die Mindestanforderungen nicht erfüllt.
Hier geht’s zum Beitrag von LTO! (“Nach wie vor uneinsichtig”. In: Legal Tribune Online, 07.09.2021, https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/ovg-nrw-6-b-1098-21-grundschule-schulleiterin-corona-verstoss-suspendierung/?fbclid=IwAR1wu-jYS5qmn0fV0Xeja-7qc051rHfKfR4J0T1zMJWUWM48v7UH96RnMjc, abgerufen am 08.09.2021).