#AlpmannNews: OLG München: Kuhglocken dürfen weiter bimmeln vom 27.05.2020
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Jahrelang haben sich ein Ehepaar und eine Bäuerin aus Holzkirchen einen Rechtsstreit um die Lautstärke von Kuhglocken geliefert. Einer Schmerzensgeldforderung der klagenden Frau in Höhe von 21.000 Euro für gesundheitliche Folgen des schlafraubenden Lärms sowie Kopfschmerzen und depressive Verstimmung räumte der Richter wenig Chancen ein. Selbst bei einem Abstand von drei, vier Metern zu einer Kuh habe der Lärmpegel – gemessen mit einer Handyapp eines Richters – “nur ein bisschen über 60 Dezibel” gelegen, und damit knapp unter dem Richtwert von 65 Dezibel.
Jetzt wurde ein Vergleich vor Gericht erzielt: Höchstens drei Kühe dürfen demnach die Schellen tragen.
Die beiden Nachbarn einigten sich darauf, dass künftig im Südteil der Kuhweide, die auf die Grundstücksgrenze der Kläger stößt, nur noch drei Kühe mit einer Glocke um den Hals erlaubt sind. Die restlichen Kühe dürfen keine Glocken tragen. Sonst ändert sich nichts, die Haltung von Kühen ist damit weiterhin nur in einem 20-Meter-Abstand von Haus und Grundstück des klagenden Ehepaars erlaubt.
Hier geht’s zum Artikel von LTO! (Der Kuhglocken-Streit ist beigelegt. In: Legal Tribune Online, 27.05.2020, https://www.lto.de/recht/kurioses/k/olg-muenchen-vergleich-streit-laerm-kuhglocken/?fbclid=IwAR3d6EhoOn5IZQ4uYrhT5KOT1X4T_GkShkO-lH-BlWOw4MJ5lo5eHbdKFM0, abgerufen am 27.05.2020).