#AlpmannNews: OLG lehnt Ausgleichansprüche nach Trennung ab vom 19.10.2022
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Geschenkt ist geschenkt, auch in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft. Selbst Aufwendungen in sechsstelliger Höhe für ein gemeinsames Luxusleben kann hier der Mann nicht zurückfordern, wie das OLG im Urteil entschied (Az.: 17 U 125/21).
Schenkungen könnten nur bei „grobem Undank“ widerrufen werden. Solcher sei hier nicht vorliegend.
Insbesondere liege grober Undank nicht bereits dann vor, wenn ein Partner die nicht eheliche Lebensgemeinschaft verlässt, betonten die Frankfurter Richter. Voraussetzung sei vielmehr eine undankbare Einstellung und Gesinnung, die ihren Ausdruck in einer „Verfehlung des Beschenkten von gewisser Schwere“ finde.
Hier geht’s zum Beitrag von LTO! (Die Ex darf ihre Diamantohrringe und 200.000 Euro behalten. In: Legal Tribune Online, 17.10.2022, https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/olg-frankfurt-am-main-17u12521-grober-undank-schenkung-widerruf-trennung-beziehung-diamantohrringe-reich-lebensstil-rueckforderung-kein-ausgleichsanspruch/, abgerufen am 19.10.2022).