#AlpmannNews: OLG Koblenz zur Haftung bei KfZ-Unfall vom 16.06.2021
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Wird eine Motorsport-Rennstrecke bei einer Touristenfahrt mit einer den Sichtverhältnissen nicht angepassten, hohen Geschwindigkeit (im “Rennmodus“) befahren, erhöht das die Betriebsgefahr, sodass diese bei einem Unfall auch dann nicht zurücktritt, wenn den Unfallgegner ein grobes Verschulden trifft. Dies ergibt sich aus einem Hinweisbeschluss, den das Oberlandesgerichts Koblenz (OLG Koblenz, Beschluss vom 05.01.2021 – 12 U 1571/20) in der Berufungsinstanz erlassen hat.
Hier geht’s zum Beitrag von LTO! (“Rennmodus” auf dem Nürnburgring erhöht die Betriebsgefahr. In: Legal Tribune Online, 15.06.2021, https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/12u157120-oberlandesgericht-koblenz-nuerburgring-rennen-touristenfahrt-haftung-betriebsgefahr/?fbclid=IwAR3Msdk2hD3FPrfWGNLcbmbddjWIRWvCzXqa6JIVtgw3qbLNtaQauH6tHrw, abgerufen am 16.06.2021).