#AlpmannNews: OLG Frankfurt zur Hundehalterhaftung vom 11.01.2023
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Hundehalter haften für Schäden, die durch ihre Tiere entstehen – natürlich auch im Straßenverkehr. Wenn ein Hund sich losreist, auf den Radweg rennt und ein Fahrradfahrer deshalb stürzt, haftet der Tierhalter wegen der verwirklichten Tiergefahr. 7.000 Euro Schmerzensgeld seien ausreichend für den Fahrradfahrer, der wegen eines Hundes gestürzt war, meint das OLG Frankfurt.
Hier geht’s zum Beitrag von LTO! (Schmerzensgeld nach Fahrradsturz durch Hund. In: Legal Tribune Online, 10.01.2023, https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/olg-frankfurt-11u8921-hund-fahrrad-tierhalterhaftung-schmerzensgeld-tiergefahr/, abgerufen am 11.01.2023).