#AlpmannNews: OLG Frankfurt spricht Kundin 90.000 Euro zu vom 26.01.2022
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Eine Mietwagenfirma überließ einer Kundin ein mangelhaftes Fahrzeug. Es kam zum Unfall, bei dem die Kundin letztlich sogar einen Arm verlor. Das OLG Frankfurt (Urt. v. 30.12.2021, Az. 2 U 28/21) entschied, dass die Mietwagenfirma die Haftung nicht per AGB ausschließen kann. Es gehöre zu den »Kardinalpflichten« des Vermieters, ein verkehrssicheres Auto zur Verfügung zu stellen, urteilten die Richter. Insbesondere die Bremsen und die Lenkung müssten funktionsfähig sein. Die Firma könne sich nicht auf den vertraglich vereinbarten Haftungsausschluss für unverschuldete Schäden berufen.
Hier geht’s zum Beitrag von LTO! (Schmerzensgeld nach Unfall mit nicht verkehrssicherem Mietwagen. In: Legal Tribune Online, 24.01.2022, https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/olg-ffm-2u28-21-haftung-mietwagen-verleih-ausschluss-agb-schmerzensgeld-unfall, abgerufen am 26.01.2022).