#AlpmannNews: OLG Frankfurt a.M. zur Einwilligung der Eltern in Impfung vom 25.08.2021
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Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main hat im Fall eines 16-Jährigen entschieden und klargestellt, dass auch bei vorhandener Einwilligungsfähigkeit in eine Corona-Schutzimpfung es eines Co-Konsenses mit den sorgeberechtigten Eltern geben muss (Beschl. v. 17.08.2021, Az. 6 UF 120/21).
Auch kann die Entscheidung über die Durchführung der Corona-Impfung mit einem mRNA-Impfstoff bei einer vorhandenen Empfehlung der Impfung durch die STIKO und bei einem die Impfung befürwortenden Kindeswillen § 1697a BGB auf denjenigen Elternteil übertragen werden, der die Impfung befürwortet.
Hier geht’s zum Beitrag von LTO! (Entscheiden darf, wer der STIKO folgt. In: Legal Tribune Online, 24.08.2021, https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/olg-frankfurt-am-main-6uf12021-coronavirus-covid19-impfung-kinder-jugendliche-entscheidung-einwilligung-kindeswille-eltern-konflikt-1628-bgb/?fbclid=IwAR0U8z-dRzVrjaxidVGtfJLsrczM39HoZi74pd9xvuWv0TXT1R-P9_EolUs, abgerufen am 25.08.2021).
Hier geht’s zum Beitrag von LTO! (Entscheiden darf, wer der STIKO folgt. In: Legal Tribune Online, 24.08.2021, https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/olg-frankfurt-am-main-6uf12021-coronavirus-covid19-impfung-kinder-jugendliche-entscheidung-einwilligung-kindeswille-eltern-konflikt-1628-bgb/?fbclid=IwAR0U8z-dRzVrjaxidVGtfJLsrczM39HoZi74pd9xvuWv0TXT1R-P9_EolUs, abgerufen am 25.08.2021).