#AlpmannNews: OLG Düsseldorf: Autowerkstatt haftet für Schäden aus fehlerhaft unterlassener Prüfung vom 21.11.2019
- In Allgemein
Weil sie ihn nicht auf den weiteren Reparaturbedarf an seinem SUV hingewiesen hatte, muss eine Werkstatt in Duisburg ihrem Kunden Schadenersatz leisten. Dies hat der 21. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf unter dem Vorsitz von Gabriele Schaefer-Lang entschieden (Urteil vom 17. Oktober 2019, Az. I-21 U 43/18).
Die beklagte Werkstatt hatte das Fahrzeug repariert und dabei umfangreiche Arbeiten am Motor durchgeführt. U. a. hatte sie alle hydraulischen Ventilspielausgleichselemente und einen Kettenspanner erneuert. Den Zustand der zu diesem Zeitpunkt bereits stark gelängten und austauschbedürftigen Steuerketten untersuchte sie jedoch nicht. Deshalb erlitt der Motor nach einigen hundert Kilometern einen Totalschaden.
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat nun festgestellt, dass die Werkstatt den Zustand der Steuerketten hätte überprüfen und dem Kunden einen Austausch empfehlen müssen. Denn sie musste auch auf Unzulänglichkeiten an den Teilen des Fahrzeugs achten, mit denen sie sich im Zuge der durchgeführten Reparatur befasste und deren Mängel danach nicht mehr ohne weiteres entdeckt und behoben werden konnten.
Hier geht’s zum Artikel von Legal Tribune Online! (Werkstatt muss auf weitere Mängel hinweisen. In: Legal Tribune Online, 19.11.2019, https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/olg-duesseldorf-i21u4318-werkvertrag-aufklaerung-unterlassen-hinweispflicht-haftung-schadensersatz/?fbclid=IwAR06TWYZL6H2WzTWMhClf5dJaTTy8LsYw5TdLBjtWUufZXR-1ZDLNnB42GQ, abgerufen am 21.11.2019).