#AlpmannNews: NRW will Justizbeamten religiöse Symbole verbieten vom 02.10.2019
- In Allgemein
Religiöse Symbole, wie eine Kette mit Kreuz oder ein Kopftuch, sollen künftig für alle, die in Gerichtssälen arbeiten, tabu sein.
Mit dem Gesetz soll Richtern, Schöffen, Staatsanwälten und anderen Justizbeschäftigten verboten werden, “wahrnehmbare Symbole oder Kleidungsstücke” zu tragen, “die bei objektiver Betrachtung eine bestimmte religiöse oder weltanschauliche Auffassung zum Ausdruck bringen”. Die Vorschrift soll im Gerichtssaal und bei Ausübung hoheitlicher Tätigkeiten gelten. Das bestehende Verbot der Gesichtsverhüllung werde auf alle Beschäftigten der Justiz ausgeweitet – bislang galt es nur für Richter und Beamte.
Justizminister Peter Biesenbach (CDU) hatte bei der Vorstellung des Gesetzentwurfs im letzten Jahr gesagt: “Religion gehört nicht in den Gerichtssaal.” Neutralität sei gerade vor Gericht eine “Grundvoraussetzung für einen funktionierenden Rechtsstaat”. Das Neutralitätsgesetz sei nötig, weil es bisher keine verbindlichen Vorschriften gebe.
Das NRW-Justizministerium konnte auf Anfrage keinen konkreten Fall benennen, der Anlass für die Gesetzesinitiative war. Laut Medienberichten gab es in anderen Bundesländern mehrere Fälle angehender Juristinnen, die auch im Gerichtssaal Kopftuch tragen wollten.
Diese Thematik ist brandheiß für die Mündliche Prüfung! Vertieft euer Wissen im Alpmann Schmidt Skript, Grundrechte, S. 59 ff.
Hier geht’s zum Artikel von Legal Tribune Online! (Keine religiösen Kleidungsstücke und Symbole in NRW-Gerichten. In: Legal Tribune Online, 01.10.2019, https://www.lto.de/recht/justiz/j/gesetzentwurf-nrw-neutralitaet-justiz-verbot-religioese-symbole-oeffentliche-termine/?fbclid=IwAR3xoHZiOXQ_mB0ep6T_h2hlZNB1E3YTUyP-Vd0oG0gtIKntkK5dT0fLyKc, abgerufen am 02.10.2019).