#AlpmannNews: NRW-Anwälte nicht in Impfgruppe 3 vom 12.05.2021
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In mehreren Bundesländern könnten sich Menschen aus der Impfgruppe 3 bereits impfen lassen, in anderen Ländern stehe dies bevor, so der DAV. Nach der Coronavirus-Impfverordnung (CoronaImpfV) des Bundes gelte die “erhöhte Priorität” (Gruppe 3) unter anderem für Personen, die “in besonders relevanter Position in der Justiz und Rechtspflege tätig sind”. Hierzu zähle auch die Anwaltschaft als Teil der Rechtspflege. Dennoch gebe es Überlegungen, nicht allen Rechtsanwälten ein Impfangebot zu machen – im Gegensatz etwa zu Richtern, der Staatsanwaltschaft und den Geschäftsstellenmitarbeitern, zum Beispiel in Nordrhein-Westfalen.
Hier geht’s zum Artikel von beck-aktuell! (DAV fordert bundesweites Impfangebot für Anwaltschaft. In: beck-aktuell, 10.05.2021, https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/dav-fordert-bundesweites-impfangebot-fuer-anwaltschaft?fbclid=IwAR39MKZMf6GvhvXZybmiVSvHaYCChOLvNIR34VwBnB4vTwOIeII_dOENB-0, abgerufen am 12.05.2021).