#AlpmannNews: Nahe Abfallcontainer werten gehobene Eigentumswohnung nicht ab vom 12.02.2020
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Eine in einer Stadt liegende Eigentumswohnung verliert nicht dadurch an Wert, dass auf der gegenüberliegenden Straßenseite eine Altglas- und Altpapiercontaineranlage errichtet wird.
Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 21.01.2020 gilt dies auch dann, wenn die Wohnung in einem besseren Wohnviertel mit gehobenen Quadratmeterpreisen liegt. Eine gegen den Wohnungsverkäufer gerichtete Schadenersatzklage eines Ehepaares war damit auch in zweiter Instanz erfolglos.
Das Paar hatte 10.000 Euro Schadenersatz gefordert, nachdem die Stadt gegenüber ihrer 550.000 Euro teuren Vierzimmerwohnung in einem Neubaugebiet eine Containeranlage für Altglas und Altpapier gabaut hatte. “Dass dies geschehen würde, wussten die Eheleute bei Kaufabschluss nicht”, erklärte das Gericht. Sie sähen sich vom Bauträger “arglistig getäuscht” und ihre Wohnung um rund 30.000 Euro im Wert gemindert.
Hier geht’s zum Artikel von LTO! (OLG: Altglascontainer nahe Luxus-Wohnung kein Mangel. In: Legal Tribune Online, 10.02.2020, https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/olg-duesseldorf-i21u4619-wohnung-eigentumswohnung-wohnungseigentum-kaufvertrag-mangel-altglascontainer-wertstoffsammelstelle-container/?fbclid=IwAR31TYbw39n1PwZBUFU3WXm-0dvruolefblUQAdCN5LrcO6ez8CJoEgC0rs, abgerufen am 12.02.2020).