#AlpmannNews: Mieterhöhungsverlangen mit Bezug auf “Mietpreis-Check” von Immobilienscout24 formell unwirksam vom 05.12.2018
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Nach Auffassung des Amtsgerichts kann der aus dem Internetportal von Immobilienscout 24 gewonnene vorgelegte Mietpreis-Check nach den gesetzlichen Regelungen nicht zur Begründung eines Mieterhöhungsverlangens herangezogen werden. Der Auszug des “Mietpreis-Checks” werdem dem in mehrerlei Hinsicht nicht gerecht:
a) Die ortsübliche Vergleichsmiete werde aus den üblichen Mieten in der jeweiligen Gemeinde gebildet, die in den letzten vier Jahren vereinbart wurden. Vorliegend sei der Mietpreis-Check bereits mit dem Zusatz überschrieben “Auf Basis Deutschlands größter Immobiliendatenbank”, so dass die in Bezug genommenen Vergleichsmieten keinesfalls auf die Gemeinde München beschränkt seien, sondern vielmehr den gesamten deutschen Mietmarkt abdecken dürften. Schon deshalb sei das gewählte Begründungsmittel nicht formell ausreichend.
b) Bei dem Internetportal www.immobilienscout24.de handele es sich gerichtsbekannt um eine Plattform, auf der Miet- und Kaufangebote angeboten werden, wobei es sich bei Wohnangeboten jeweils um Mietangebote handele, die mit einer einseitigen Preisvorstellung der Vermieterpartei verbunden seien. Das Internetportal werte daher lediglich einseitige Preisvorstellungen der Vermieterseite aus, die naturgemäß zu einem höheren Quadratmeterpreis gelangten. Zudem sei nicht sichergestellt, dass die Mietverträge auch tatsächlich mit den eingestellten Preisvorstellungen abgeschlossen wurden. Auch dies spreche eindeutig gegen die formelle Wirksamkeit des gewählten Begründungsmittels.
c) Schließlich biete der Mietpreis-Check nur die gegenwärtigen Vermietervorstellungen hinsichtlich der Miethöhe ab und nicht wie (das Gesetz) eindeutig voraussetze, die tatsächlich vereinbarten Mieten innerhalb der letzten vier Jahre. Da die Wohnungsmieten gerichtsbekannt im Gemeindebereich der Landeshauptstadt München in den letzten vier Jahren erheblich gestiegen seien, sei auch deswegen das gewählte Begründungsmittel von vornherein ungeeignet.
Mietrecht ist bekannt ein Dauerbrenner im 1. und 2. Examen. Daher ist diese Entscheidung mit Sicherheit examenrelevant!
Hier geht’s zum Artikel von Legal Tribune Online! (AG München zu geplanter Mieterhöhung, Verweis auf “gerichtsbekanntes” Online-Portal genügt nicht. In: LTO Legal Tribune Online, 19.10.2018, https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/ag-muenchen-472c2325817-mieterhoehung-begruendung-immoscout24/?fbclid=IwAR04gm78HT4TIfraZT5zJbPjaywhjeDnzDl1ReaUfB4feOPQ7V3Wca3HCVM, abgerufen am 05.12.2018).