#AlpmannNews: Leser-Spenden-Betrug § 263 StGB vom 09.01.2019
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Der “Spiegel” berichtet aktuell von einem Betrugsfall im eigenen Haus. Danach habe der mehrfach ausgezeichnete Reporter Claas Relotius “in großem Umfang seine eigenen Geschichten gefälscht und Protagonisten erfunden er hat die Leser und seine Kollegen getäuscht.” Aufgedeckt worden, so steht es bei Spiegel Online, sei es durch interne Hinweise, eigene Recherche und schließlich ein umfassendes Geständnis des Redakteurs selbst. Der 33-jährige Journalist hat in den vergangenen Jahren rund 60 Artikel im Nachrichtenmagazin publiziert.
Das Schicksal zweier syrischer Kinder aus dem Relotius-Text “Königskinder” hat viele Leser so sehr berührt, dass sie spenden wollten. Jetzt wird klar: Der damalige freie Mitarbeiter des SPIEGEL hat nicht nur die Geschichte in großen Teilen erfunden – sondern auch unter falschem Vorwand privat von den Lesern Geld gesammelt, das er offenbar nicht, wie versprochen, weitergeleitet hat. In dem Schweizer Reporter-Sammelband “Wellen schlagen”, der kürzlich erschienen ist, behauptet Relotius zudem, er habe in mühevoller Arbeit den beiden Kindern geholfen, in Deutschland adoptiert zu werden. Dies ist nach SPIEGEL-Informationen falsch.
Alpmann-Leser dürften zu diesem im Rahmen des Vermögensschaden i.S.d. § 263 Abs.1 StGB die Stichwörter bewusste Selbstschädigung und Zweckverfehlung einfallen. Eine Zweckverfehlung liegt vor, da ein sozialer und anerkannter Zweck von den Spendern verfolgt wird und der durch die Spendenzweckveruntreuung durch den Täter nicht nachgekommen wird. Im Rahmen des subjektiven Tatbestands sollte vor allem die Bereicherungsabsicht angesprochen werden. Eine Untreue gem. § 266 StGB kommt mangels Vermögensbetreuungspflicht des Reporters nicht in Betracht.
Hier geht’s zum Artikel auf Welt.de! (Fall Relotius -„Spiegel“ schaltet Staatsanwaltschaft ein. In: Welt, 04.01.2019, https://www.welt.de/kultur/medien/article186583378/Claas-Relotius-Leser-Spenden-Spiegel-schaltet-Staatsanwaltschaft-ein.html?fbclid=IwAR19pBsc8VKKPQo9WAYfu3UcPL8SLcpAidkkN_fvJuE91rvW3IQCv1EUOwM, abgerufen am 09.01.2019).