#AlpmannNews: Leben ist kein Grund für Schadenersatz vom 10.04.2019
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Der BGH urteilt: Ärzte müssen nicht dafür haften, Menschen künstlich am Leben zu erhalten. Denn Leben sei immer erhaltenswürdig. Der Sohn eines Patienten hatte geklagt, weil sein Vater jahrelang künstlich ernährt wurde.
Der Anwalt des Arztes argumentierte, ob Leben lebenswert sei, könne kein Mediziner entscheiden. Grobe Behandlungsfehler habe es nicht gegeben.. Die Anklageseite wiederum betonte, medizinische Standards könnten nur eingehalten werden, wenn Ärzte für Verstöße haftbar gemacht werden. Das müsse auch für die Behandlung am Lebensende gelten.
Dieser Sichtweise wollte sich der Sechste Zivilsenat allerdings nicht anschließen. Die Vorsitzende Richterin Vera von Pentz sagte, es könne dahinstehen, ob der Arzt Pflichten verletzt habe. “Das Urteil über den Wert eines Lebens steht keinem Dritten zu. Das menschliche Leben sei ein höchstrangiges Rechtsgut und absolut erhaltungswürdig” Es fehle deshalb schon an einem immateriellen Schaden, der Schmerzensgeld-Ansprüche auslösen könnte.
Hier geht’s zum Artikel von Zeit Online! (Ärzte haften nicht für künstlich verlängertes Leiden am Lebensende. In: Zeit Online, 02.04.2019, https://www.zeit.de/wissen/gesundheit/2019-04/bgh-urteil-schmerzensgeld-lebensverlaengerung-arzthaftung?fbclid=IwAR2VbJJmx5tlaoNi-FskDWO7xV0KPEzNPhFDisy37jqVd-NeyPfJOgTM3oI, abgerufen am 10.04.2019).