#AlpmannNews: Landwirt ließ Rinder qualvoll verenden – verminderte Schuldfähigkeit vom 20.04.2022
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Ein Landwirt ließ seine Rinder im Stall qualvoll sterben. Aus Überforderung gab er ihnen nicht genug Futter und Wasser, heißt es im Prozess. Das Amtsgericht Ansbach verurteilte den 44-Jährigen deshalb (Urt. v. 13..04.2022) wegen tödlicher Vernachlässigung seiner Mastkühe zu einer Bewährungsstrafe von eineinhalb Jahren und zu einem lebenslangen Tierhaltungsverbot. Einem Gutachten zufolge war der Landwirt im Zeitpunkt der Tat vermindert schuldfähig gem. § 21 StGB. Er sei in Depressionen abgeglitten und habe sich mit Alkohol betäubt. Nach dem Fund der Tiere sei er endgültig zusammengebrochen und in psychiatrische Behandlung gekommen, so der Gutachter.
Hier geht’s zum Beitrag von beck-aktuell! (Rinder qualvoll verendet: Landwirt zu Bewährungsstrafe verurteilt. In: beck-aktuell, 14.04.2022, https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/ag-ansbach-rinder-qualvoll-verendet-landwirt-zu-bewaehrungsstrafe-verurteilt?fbclid=IwAR3-M3d55r_gWFcrtYHXx-vO0WElT1Bcme73-asU5O_SVYSkYy20Ix330DI, abgerufen am 20.04.2022).