#AlpmannNews: Kündigungsschutzklage des „Volkslehrers“ gescheitert vom 30.01.2019
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Für viel Aufsehen, und letztlich auch zur fristlosen Kündigung, hatte der YouTube Kanal eines Berliner Pädagogen gesorgt. Der 38-Jährige hatte in seinen Videos vor der “Überfremdung” Deutschlands gewarnt und zu Trauermärschen für die “Opfer” der Asylpolitik aufgerufen. In einigen der Videos kamen auch wegen Volksverhetzung verurteilte Straftäter zu Wort. Nachdem die Videos bekannt wurden, hatte das Land Berlin den Lehrer zunächst aus dem Dienst verbannt, dann später fristlos gekündigt. Der Pädagoge ging dagegen mit einer Kündigungsschutzklage vor und klagte auf Weiterbeschäftigung.
Das Arbeitsgericht Berlin hat die Klage des Lehrers abgewiesen.
Das Land Berlin muss nach Ansicht des Arbeitsgerichts keinen Lehrer beschäftigen, der im Internet den Rechtsstaat verunglimpft und dort Straftäter zu Wort kommen lässt. Die fristlose Kündigung des Grundschullehrers sei rechtmäßig. Dieser sei dauerhaft nicht für den Schuldienst geeignet. Der Richter sprach dem Lehrer auch in Zukunft eine Orientierung an der freiheitlich demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetztes ab. Es sei nicht anzunehmen, dass der Pädagoge sich künftig in dem tarifvertraglich oder gesetzlich geforderten Maße bereit erkläre, diese Grundsätze einzuhalten.
Hier geht’s zum Artikel von Haufe! (Kündigung eines Lehrers wegen Verunglimpfung des Rechtsstaats. In: Haufe.de, 18.01.2019, https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/personal-tarifrecht/kuendigung-eines-lehrers-wegen-verunglimpfung-des-rechtsstaats_144_482110.html, abgerufen am 30.01.2019).