#AlpmannNews: Ku’-Damm-Raser erneut als Mörder verurteilt vom 27.03.2019
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Erneut lebenslang wegen Mordes, für beide – die 32. Strafkammer des Berliner Landgerichts hat im Falle der Ku’-Damm-Raser im Ergebnis genauso entschieden wie zuvor die 35. Strafkammer, doch ging sie noch über deren Urteil hinaus. Nicht nur ein, sondern gleich drei Mordmerkmale sah die Schwurgerichtskammer unter dem Vorsitz von Matthias Schertz als erfüllt an.
Dazu hatte der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 1. März 2018 die Vorlage geliefert, als er das erstinstanzliche Urteil aufhob. Der BGH beanstandete nicht, dass das Landgericht das Mordmerkmal des gemeingefährlichen Mittels als erfüllt angesehen hatte, forderte aber, dass das nächste Gericht sich auch mit der Frage der Heimtücke befasst. Die 32. Kammer sah nun diese als gegeben an und nahm zusätzlich das Vorliegen niedriger Beweggründe an, weil die beiden Raser gewinnen wollten um jeden Preis – und nach Überzeugung der Kammer auch die Tötung von Menschen dafür in Kauf nahmen.
Kern der Aufhebungsentscheidung des BGH war die Vorsatzfrage gewesen. Der BGH hatte Zweifel an der Begründung des Gerichts zum Vorliegen eines Tötungsvorsatzes. Das erstinstanzliche Urteil hatte das Vorliegen des Vorsatzes auf einen Augenblick datiert, als ein Verhindern des Unfalls schon nicht mehr möglich war. Dann kann es aber kein Vorsatz gewesen sein, da dieser eine bewusste Entscheidung voraussetzt – also voraussetzt, dass der Unfall noch zu verhindern gewesen wäre.
Hier geht’s zum Artikel von LTO! (LG Berlin verurteilt Ku’-Damm-Raser wieder. Und es war doch Mord. In: Legal Tribune Online, 26.03.2019, https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/lg-berlin-532-ks-918-ku-damm-raser-zweites-urteil-mord-bedingter-vorsatz-kein-dolus-subsequens-mordmerkmale/?fbclid=IwAR3hoVmEK1gkhtUfXbgffOfdZkHwyuhzDl6Lqdv2pbXnsd5WErUx6O7-6Ds, abgerufen am 27.03.2019).