#AlpmannNews: Knöllchen von Leiharbeitern gesetzeswidrig vom 29.01.2020
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Wegen des unrechtmäßigen Einsatzes von Leiharbeitern bei der Knöllchenvergabe muss die Stadt Frankfurt möglicherweise rund zehn Millionen Euro an Falschparker zurückzahlen. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Montag entschieden. Grundlage des Urteils war die Klage eines Mannes, der 2017 einen Strafzettel wegen unerlaubten Parkens im eingeschränkten Halteverbot erhalten hatte und dagegen vorgegangen war. Er bekam vor dem OLG recht, weil das Knöllchen nicht von der Landespolizei oder einem Angestellten der Stadt ausgestellt wurde, sondern von einem vom Verkehrsdezernat eingesetzten Leiharbeiter, der bei einem privaten Dienstleister angestellt war. Das war nach Ansicht des Gerichts nicht rechtens. Die Überwachung des ruhenden Verkehrs und die Ahndung von Verstößen seien hoheitliche Aufgaben, heißt es in der Entscheidung. Diese dürften nicht von privaten Dienstleistern übernommen werden.
Hier geht’s zum Artikel von LTO! (Keine Leiharbeiter als Hilfspolizisten. In: Legal Tribune Online, 20.01.2020, https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/olg-frankfurt-am-main-2ssowi96318-ueberwachung-ruhender-verkehr-private-dienstleister-leiharbeiter/?fbclid=IwAR0BtGLRbXjigsbtl4ZZdegzgbnBsuR4dOWqiJpHIIwiLDi3gV9vSbZ2Mfg, abgerufen am 29.01.2020).