#AlpmannNews: Knabenchor muss Mädchen nicht aufnehmen vom 26.05.2021
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Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat (Urteil vom 21.05.2021 – OVG 5 B 32.19) die Berufung eines Mädchens zurückgewiesen, das die Aufnahme in den nur mit Knaben besetzten Konzertchor des Staats- und Domchors Berlin begehrte. Die Auswahlentscheidung des Chorleiters lasse keine Beurteilungsfehler erkennen, so das Gericht. Er habe sich insbesondere am nicht zum Knabenchor passenden Stimmenklang orientieren dürfen.
Hier geht’s zum Beitrag von beck-aktuell! (Knabenchor muss Mädchen nicht aufnehmen. In: beck-aktuell, 25.05.2021, https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/lag-berlin-brandenburg-knabenchor-muss-maedchen-nicht-aufnehmen?fbclid=IwAR0a1QpqlwrKQrFXCwgkZz-zMid-pfLiSpHifRRb9TnqAg8Mz5BUupaqgug, abgerufen am 26.05.2021).