#AlpmannNews: Kfz-Kennzeichen-Scanning teilweise verfassungswidrig vom 06.02.2019
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Das automatische Scannen von Kfz-Kennzeichen ist teilweise verfassungswidrig. Die in Bayern, Baden-Württemberg und Hessen übliche Praxis solcher Kontrollen verstoße gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, erklärte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe mit zwei am Dienstag veröffentlichten Beschlüssen.
“In solchen Kontrollen liegen Grundrechtseingriffe gegenüber allen Personen vor, deren Kraftfahrzeugkennzeichen erfasst und abgeglichen werden, unabhängig davon, ob die Kontrolle zu einem Treffer führt”, teilt das Bundesverfassungsgericht zu den Vorschriften in Bayern mit. Diese Eingriffe seien nur teilweise gerechtfertigt.
Für die Kennzeichenkontrollen müsse es einen hinreichend gewichtigen Anlass geben, damit der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt wird. Dem genügen die Vorschriften in Bayern nicht, da die Kontrollen nicht darauf beschränkt seien, Rechtsgüter von erheblichem Gewicht zu schützen.Die Verfassungsrichter stellten aber klar, dass Kontrollen unter engen Voraussetzungen möglich sind. Schließlich geht es dabei um den Schutz der Allgemeinheit vor Straftätern. So dürfen laut Tagesschau Kennzeichenkontrollen an den Grenzen vorgenommen werden, um grenzüberschreitende Kriminalität zu verhindern. Eine Erfassung ist allerdings nur erlaubt, um Rechtsgüter von erheblichem Gewicht zu schützen: Das bedeutet, dass die Polizei die Kennzeichenerfassung nutzen darf, um beispielsweise Gewalttaten zu verhindern.
Die Bundesländer haben nun Zeit, ihre Regelungen bis Ende des Jahres so anzupassen, dass sie verfassungskonform sind.
Hier geht’s zum Artikel vom MDR! (Automatisierte Kennzeichenkontrolle teils verfassungswidrig. In: MDR Aktuell Nachrichten, 05.02.2019, https://www.mdr.de/nachrichten/politik/inland/karlsruhe-urteil-kfz-kennzeichenerfassung-verfassungswidrig-100.html?fbclid=IwAR3chzEJyC81FzUCATIPbfZIIq0wKOWedYx8hef2vF3Vot4__kXn7ugEMgI, abgerufen am 06.02.2019).