#AlpmannNews: Keine Sondernutzung für eine Kabelleitung über den Gehweg vom 02.03.2022
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Die Klage eines Autobesitzers auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis für eine Kabelleitung über den Gehweg bleibt vor dem Verwaltungsgericht Frankfurt (Urt. v. 12.02.2022, 12 K 540/21.) am Main erfolglos. Der Mann wollte damit seine Kraftfahrzeuge, ein Plug-In-Hybridfahrzeug und ein Elektrofahrzeug, unmittelbar vor seinem Grundstück im öffentlichen Straßenraum aufladen. Wie das VG erläuterte, würden öffentliche Sicherheitsbelange – hier Beibehaltung barrierefreien Gehwegs – überwiegen.
Hier geht’s zum Beitrag von beck-aktuell! (Keine Sondernutzung des Gehwegs für Kraftfahrzeug-Ladekabel. In: beck-aktuell, 25.02.2022, https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/vg-frankfurt-keine-sondernutzung-des-gehwegs-fuer-kraftfahrzeug-ladekabel?fbclid=IwAR3YetFpLnGkX3W4BGXP2nNyPLYoEffSBRla8NWwp1DgGsPQJ_lFINqT9QI, abgerufen am 02.03.2022).