#AlpmannNews: Keine große Garage im Gartenbereich vom 17.08.2022
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Eine auf einer Aufschüttung geplante Garage mit einer Grundfläche von 80 qm ist wegen der von ihr ausgehenden negativen Vorbildwirkung in zweiter Baureihe bauplanungsrechtlich unzulässig. Das gelte vor allem dann, wenn die Gartenbereiche in der Nachbarschaft völlig anders geprägt sind. Dies entschied das Verwaltungsgericht Mainz (VG Mainz, Entscheidung vom 16.02.2022 – 3 K 411/21).
Hier geht’s zum Beitrag von beck-aktuell! (Keine große Garage im Gartenbreich erlaubt. In: beck-aktuell, 16.08.2022, https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/vg-mainz-keine-grosse-garage-im-gartenbereich-erlaubt, abgerufen am 17.08.2022).