#AlpmannNews: Keine Erlaubnis mehr für gewerbliche Lotto-Vermittlung vom 07.07.2021
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Das Verwaltungsgericht Münster hat durch Beschluss vom 1. Juli 2021 (VG Münster, Beschluss vom 01.07.2021 – 9 L 433/21) den Eilantrag einer Firma gegen den sofortigen Widerruf ihrer Erlaubnis zur gewerblichen Spielvermittlung wegen glücksspielrechtlicher Unzuverlässigkeit abgelehnt. Der Widerruf war nach zahlreichen Beschwerden über Telefonaktionen erfolgt, bei denen die Betroffenen durch Täuschung zu einem Vertragsabschluss über die Teilnahme an Lotterien gebracht worden seien.
Hier geht’s zum Beitrag von beck-aktuell! (Rechtmäßiger Widerruf einer Erlaubnis für Lotto-Vermittlung wegen glücksspielrechtlicher Unzuverlässigkeit. In: beck-aktuell, 01.07.2021, https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/vg-muenster-widerruf-der-erlaubnis-fuer-lotto-vermittlung-wegen-gluecksspielrechtlicher-unzuverlaessigkeit?fbclid=IwAR11sc-bqsXekFkk4VKmlTOJbEtE0aWciHdxYChkLo7H4z4CNmZvefpemO0, abgerufen am 07.07.2021).