#AlpmannNews: Keine Entschädigung für Gastwirt in Berlin vom 14.10.2020
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Der Betreiber der Kneipe „Klo“ in Kudammnähe wollte erreichen, dass das Land für den ihm durch den Lockdown entstandenen Schaden aufkommt.
Das LG Berlin entschied, dass der Gastwirt keinen Anspruch gegen das Land Berlin auf finanzielle Entschädigung wegen der coronabedingten Schließung seiner Gaststätte während des “Lockdowns“ hat. Die Schließung des Betriebs sei unter besonderer Berücksichtigung der damaligen Erkenntnislage veranlasst gewesen und habe dem Betroffenen auch kein unzumutbares “Sonderopfer“ abverlangt, urteilte das Landgericht Berlin am 13.10.2020.
Hier geht’s zum Artikel von beck-aktuell! (Land muss Gastwirt für Corona-Schließung nicht entschädigen. In: beck-aktuell, 13.10.2020, https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/lg-berlin-keine-finanzielle-entschaedigung-fuer-gastwirt-wegen-coronabedingter-betriebsschliessung?fbclid=IwAR2HNGJcNK_k1SAMgU11cR2zO_pw-EXQ6xMq0ycmZOQCcPvFeNIcnvDULv0, abgerufen am 14.10.2020).