#AlpmannNews: Keine Aufsichtspflichtverletzung § 832 BGB der Eltern, wenn das Kleinkind das Badezimmer überschwemmt vom 08.08.2018
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Ein dreijähriges Kind muss in einer geschlossenen Wohnung nicht dauerhaft unter Beobachtung stehen. Das hat das Oberlandesgericht Düsseldorf entschieden. Die Aufsichtsperson müsse lediglich in Hörweite bleiben. In dem konkreten Fall ging es um einen Jungen, der beim Toilettengang eine Überschwemmung im Badezimmer auslöste. Seine Mutter muss dem Beschluss zufolge nicht für den entstandenen Wasserschaden iHv 15.000 € haften.
Laut OLG müssten Eltern ein dreijähriges Kind in einer geschlossenen Wohnung nicht ununterbrochen beobachten. Auch den Gang zur Toilette könne ein Dreijähriger allein bewältigen. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe habe bereits 2009 in einem Urteil festgestellt, dass eine lückenlose Überwachung die Entwicklung des Kindes hemme.
Dieses Urteil des OLG ist sehr examensrelevant! Die Prüfungsämter lieben momentan Fälle aus dem Deliktsrecht! Daher raten wir euch dringend das Deliktsrecht zu wiederholen bzw. euer Wissen zu vertiefen (vgl. dazu AS-Skript, Schuldrecht BT 4, S. 113 ff.)