#AlpmannNews: Kein Weiterverkauf von Reservierungen im Festzelt vom 13.10.2021
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Der Weiterverkauf von Tischreservierungen für das Oktoberfestzelt “Ochsenbraterei” im Internet ist rechtswidrig. Das hat das Landgericht München I (08.10.2021, Az. 3 HK O 5593/20) entschieden und einer Klage der Festzeltbetreiberin gegen eine Eventagentur stattgegeben. Diese hatte die Reservierungen zunächst Privatleuten abgekauft, um sie sodann zu einem deutlich höheren Preis auf ihrer Internetseite weiter zu veräußern. Dieses Angebot sei irreführend und wettbewerbswidrig, so das Gericht.
Hier geht’s zum Beitrag von LTO! (Kein Weiterverkauf von Reservierungen im Festzelt. In: Legal Tribune Online, 08.10.2021, https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/lgmuenchen-3hko559320-oktoberfest-karten-zu-teuer/?fbclid=IwAR3krZNa8A6tAcqB4puawUKre3zERvnnw2Scw-i2f-wHVOK-mpS6HbLuRf0, abgerufen am 13.10.2021).