#AlpmannNews: Kein Schmerzensgeld für durch Lautsprecher verletzte Konzertbesucherin vom 05.06.2019
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Klägerin besuchte das Kneipenkonzert einer schottischen Folkband. Ein Musiker stellte einen großen Stativlautsprecher am Bühnenrand auf. Der kippte irgendwann um und fiel direkt auf Kkägerin, sodass sie mehrere Knochenbrüche erlitt. Sie verklagte Band und Gastwirt G. auf Schmerzensgeld und Schadensersatz.
Das Problem: Gastwirte müssen grundsätzlich dafür sorgen, dass Besucher ihres Lokals nicht zu Schaden kommen. Und wer eine Gefahrenquelle – wie den Lautsprecher am Rand der Bühne – eröffnet, ist dran, wenn dabei etwas passiert. Aber wie immer – gibt es auch Ausnahmen.
Das Oberlandesgericht hat ausgeführt, dass der Lautsprecher von einem der Musiker umgestoßen oder aber schon nicht richtig aufgestellt worden sein müsse. Schließlich könne ein Lautsprecher nicht „von allein“ umfallen. Einen Schadensersatzanspruch habe die Konzertbesucherin trotzdem nicht. Sie habe nicht nachweisen können, welcher Musiker genau den Sturz des Lautsprechers verursacht habe. Diese Feststellung sei aber erforderlich, denn die Bandmitglieder würden nicht für das Fehlverhalten eines ihrer Musikerkollegen – entweder falscher Aufbau oder das Umwerfen des Lautsprechers – haften.
Auch eine Haftung des Gaststättenbetreibers lehnte der 8. Zivilsenat ab. Dem Gaststättenbetreiber sei keine Verkehrssicherungspflichtverletzung vorzuwerfen, weil er etwa die Tische und Stühle zu nahe an der Bühne platziert hätte. Es habe keine naheliegende Gefahr bestanden, dass Gegenstände von der Bühne in den Zuschauerraum fallen würden. Eineine Haftung des Betreibers ergebe sich auch nicht aus den Regelungen der Niedersächsischen Versammlungsstättenverordnung, die Abstände von Sitzplatzreihen in Veranstaltungsräumen festlegt. Diese sei nicht anwendbar, da die Gaststätte zum Verzehr von Speisen und Getränken bestimmt gewesen sei und weniger als 400 Gäste gefasst habe.
Mehr zum Klassiker im Deliktsrecht findet ihr im Alpmann Skript, Schuldrecht BT 4, S. 55.
Hier geht’s zum Artikel von beck-aktuell Nachrichten! (OLG Braunschweig: Kein Schmerzensgeld für durch Lautsprecher verletzte Konzertbesucherin. In: beck-aktuell Nachrichten, https://rsw.beck.de/aktuell/meldung/olg-braunschweig-kein-schmerzensgeld-fuer-durch-lautsprecher-verletzte-konzertbesucherin?fbclid=IwAR07bVxkCgOizgLcRcgHYX6oIew1-Uvl-kdGH3Wek-p_MCjiPefzUImQEtc, abgerufen am 05.06.2019).