#AlpmannNews: Kein Betreuungsanspruch ohne Nachweis einer Masernschutzimpfung oder einer Kontraindikation vom 03.11.2021
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Einem dreijährigen Kind kann der Zugang zu einer Kindertageseinrichtung verwehrt werden, wenn die nach dem Infektionsschutzgesetz für den Besuch von Gemeinschaftseinrichtungen erforderliche Masernschutzimpfung oder eine entsprechende Kontraindikation nicht hinreichend nachgewiesen ist. Das hat das Oberverwaltungsgericht (Beschl. v. 29.10.2021, Az. 12 B 1277/21) entschieden und damit eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Aachen bestätigt. Das vorgelegte Attest ließ das Gericht in Münster nicht als Nachweis einer Kontraindikation durchgehen. Es gebe “erhebliche Zweifel am Beweiswert” des Attestes. Der Arzt habe eine Impfunverträglichkeit nicht anhand von medizinisch anerkannten Testungen festgestellt, sondern allein aufgrund der Eltern-Angaben. Das reiche nicht aus. Die OVG-Entscheidung ist nicht anfechtbar.
Hier geht’s zum Beitrag von LTO! (Keine Kita-Betreuung ohne Masern-Schutzimpfung. In: Legal Tribune Online, 02.11.2021, https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/ovg-nrw-12b1277-21-kein-anspruch-kita-betreuung-fehlende-masernschutzimpfung-attest/?fbclid=IwAR0edOH4-zeuVDWPAvQOv24xEFDpXw8TAuk_IZ6yKL6aAH_3hUK21cikn38, abgerufen am 03.11.2021).