#AlpmannNews: Kamera am Haus kann Persönlichkeitsrecht der Nachbarn verletzen vom 23.12.2020
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Eine an einer Hauswand installierte Videokamera kann dazu führen, dass das Persönlichkeitsrecht der Nachbarn verletzt ist. Dies hat das Landgericht Frankenthal in einem Nachbarstreit entschieden. Es genüge nach Auffassung des Gerichts bereits die Möglichkeit, dass die Kamera auch Bereiche des Nachbargrundstücks erfasse. Denn allein dadurch, dass das Gerät vorhanden sei, könne ein „Überwachungsdruck“ und damit eine Beeinträchtigung der Nachbarn entstehen. In einer solchen Situation müsse die Kamera am Nachbarhaus wieder entfernt werden, so die die Richter (LG Frankenthal, Urteil vom 16.12.2020, Az. 2 S 195/19).
Vertieft euer Wissen zum Unterlassungsanspruch und Persönlichkeitsrecht im Alpmann Schmidt Skript Schuldrecht BT 4, S. 32 ff.
Hier geht’s zum Beitrag von beck-aktuell! (Überwachungskamera an Hauswand kann Persönlichkeitsrecht der Nachbarn verletzen. In: beck-aktuell, 21.12.2020, https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/lg-frankenthal-ueberwachungskamera-an-hauswand-kann-persoenlichkeitsrecht-der-nachbarn-verletzen?fbclid=IwAR3XBYlaNRiQCMezjHaBeeg_moe_vICzEXiWlxR6m6Wy4f4WWBs1jfxQtIE, abgerufen am 23.12.2020).