#AlpmannNews: Himmelslaternen vom 09.01.2020
- In Allgemein
Warning: Undefined array key 0 in /home/www/alpmann-blog/wp-content/themes/dandelion-child/includes/post-template.php on line 74
Bei dem Brand im Affenhaus des Krefelder Zoos starben 30 Tiere – das Großfeuer hat deutschlandweit Bestürzung ausgelöst. Mittlerweile haben sich drei Verantwortliche bei der Polizei gemeldet. Die FAZ erläutert aus diesem Anlass die “paradoxe Rechtslage”: Der Verkauf der Himmelslaternen sei erlaubt, nicht aber der Gebrauch. Ermittelt werde nun wegen fahrlässiger Brandstiftung, wobei sich die Selbstanzeige als strafmildernd auswirken dürfte.
Insbesondere für die Mündliche solltet ihr euch aus gegebenen Anlass die Brandstiftungsdelikte und Fahrlässigkeitsprobleme wiederholen. Mehr dazu findet ihr im Alpmann Schmidt Skript, Strafrecht BT 2, S. 209 ff.
Hier geht’s zum Artikel von der Frankfurter Allgemeinen! (Verkauf erlaubt – Gebrauch verboten. In: Frankfuter Allgemeine, 02.01.2020, https://www.faz.net/aktuell/gesellschaft/ungluecke/brand-im-krefelder-zoo-gebrauch-von-himmelslaternen-verboten-16562349.html?fbclid=IwAR3uC2ZY2LTzgIdgZiUISzcAvKxPqujNmjpbFsqdxZiUfhCy9MZBOA3FXzQ, abgerufen am 09.01.2020).