#AlpmannNews: Heilpraktikerin muss nach Krebstod Schmerzensgeld zahlen vom 31.03.2021
- In Allgemein
Warning: Undefined array key 0 in /home/www/alpmann-blog/wp-content/themes/dandelion-child/includes/post-template.php on line 74
Eine junge Frau erkrankt an Gebärmutterhalskrebs. Obwohl sie Heilungschancen hat, bricht sie eine Chemo- und Strahlentherapie aber ab und setzt stattdessen auf Schlangengift-Präparate von ihrer Heilpraktikerin. Sie stirbt und hinterlässt ihr Baby, ihren kleinen Sohn. Der bekommt nun 30 000 Euro Schmerzensgeld von der Heilpraktikerin seiner Mutter, wie das OLG München ( (Urt. v. 25.03.2021, Az. 1 U 1831/18) entschied. “Die Beklagte ist bei der Behandlung von dem als Heilpraktikerin geschuldeten Standard abgewichen und hat dadurch den Tod der Mutter des Klägers verursacht”, heißt es in der Urteilsbegründung. Ein Urteil des Landgerichts Passau, das die Forderungen zurückgewiesen hatte, wurde damit aufgehoben.
Hier geht’s zum Beitrag von LTO! (Heilpraktikerin muss nach Tod von Patientin Schmerzensgeld zahlen. In: Legal Tribune Online, 25.03.2021, https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/olg-muenchen-1u1831-18-heilpraktikerin-schmerzensgeld-behandlung-krebserkrankung/?fbclid=IwAR14GoeJCRtbwCbN0vzKjC2DRuM0moqpyEBqutAz1cYLJ8zNkge97_Z0suo, abgerufen am 31.03.2021).