#AlpmannNews: Hausverbot für NPD-Vorsitzenden vom 16.10.2019
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Gleichbehandlungsgebot vs. persönliche Freiheit: Der ehemalige NPD-Vorsitzende Udo Voigt scheitert mit seiner Verfassungsbeschwerde gegen das Hausverbot eines Hoteliers vor dem Bundesverfassungsgericht.
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe urteilte, laut Grundgesetz dürfe zwar niemand wegen seiner politischen Anschauung benachteiligt oder bevorzugt werden. Dass Voigt boykottiert oder vom öffentlichen Leben ausgeschlossen worden sei, sei aber nicht ersichtlich. Die Richter wiesen deshalb seine Verfassungsklage ab.
Hier geht’s zum Artikel von Der Tagesspiegel! (Ex-NPD-Chef scheitert mit Verfassungsklage. In: Der Tagesspiegel, 09.10.2019, https://www.tagesspiegel.de/politik/hotel-durfte-hausverbot-erteilen-ex-npd-chef-scheitert-mit-verfassungsklage/25098466.html?fbclid=IwAR1cEETM-rEoi37JLJVVsK7O7w2ke_7F3jZbNPzXCPftkyxeuxhvQQXsSxc, abgerufen am 16.10.2019).