#AlpmannNews: Handyvideo von einem Polizeieinsatz ist zulässig vom 06.10.2021
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Im Rahmen von Polizeieinsätzen kommt es mitunter zu heftigeren Auseinandersetzungen. Dürfen solche Auseinandersetzungen durch eine Handyaufnahme in Bild und Ton festgehalten werden? Und ist die Polizei berechtigt, in einem solchen Fall das Handy zu beschlagnahmen, mit dem derartige Aufnahmen gemacht worden sind? Mit diesen Fragen hatte sich die 10. Große Strafkammer des Landgerichts in einer Beschwerdeentscheidung zu befassen (Beschl. v. 24.09.2021, Az. 10 Qs 49/21).
Das Landgericht hob die amtsgerichtliche Entscheidung auf und gab dem Beschwerdeführer recht. Es liege kein Anfangsverdacht für eine strafbare Handlung vor, sodass das Handy nicht hätte beschlagnahmt werden dürfen. Die von den Polizeibeamten vorgenommenen Diensthandlungen seien im öffentlichen Verkehrsraum vorgenommen worden. Die insoweit gesprochenen Worte seien in faktischer Öffentlichkeit gesprochen, weil der Ort frei zugänglich gewesen sei. Die Strafvorschrift des § 201 StGB, die die Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes unter Strafe stelle, erfasse solche Äußerungen nicht.
Hier geht’s zum Beitrag von LTO! (Handyvideo von einem Polizeieinsatz ist zulässig. In: Legal Tribune Online, 04.10.2021, https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/lg-osnabrueck-qs4921-video-bild-ton-aufnahme-polizeieinsatz-handy-beschlagnahme-unzulaessig/?fbclid=IwAR2Tm6whMsQ0Nrb0HhqO7LQ29yVOtb75yY47LUVbo-sgbQL8BpcGOMzp3l0, abgerufen am 06.10.2021).