#AlpmannNews Haftung Lagerbetreiber für Yacht vom 31.08.2022
- In Allgemein
Warning: Undefined array key 0 in /home/www/alpmann-blog/wp-content/themes/dandelion-child/includes/post-template.php on line 74
Bei unsachgemäßer Einlagerung eines Schiffes im Winterlager haftet der Lagerbetreiber für Schäden. Das hat das Oberlandesgericht Schleswig (zu OLG Schleswig, Urteil vom 22.08.2022 – 16 U 114/21) entschieden. Auf das Vertragsverhältnis zwischen Schiffseigner und Lagerbetreiber sei auch dann Lagervertragsrecht anwendbar, wenn die zugrundeliegende Vereinbarung als “Miet-Vereinbarung” bezeichnet wurde. Anders als bei einem Mietvertrag schulde der Lagerbetreiber die ordnungsgemäße Aufbewahrung der Sache.
Hier geht’s zum Beitrag von beck-aktuell! (Nach Orkantief: Lagerbetreiber haftet für beschädigte Yacht. In: beck-aktuell, 22.08.2022, https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/olg-schleswig-betreiber-eines-winterlagers-fuer-schiffe-haftet-bei-unsachgemaesser-einlagerung?fbclid=IwAR1u7C4Uj2VM4Z5r3e4_H3BeROm_ORdZe6sh9EorVmoa_SrpK8Hh47jAIE4, abgerufen am 31.08.2022).