#AlpmannNews: Grundsätzliche Quarantänepflicht für aus dem Ausland Einreisende rechtswidrig vom 13.05.2020
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Gemäß § 5 der Niedersächsischen Corona-Verordnung besteht eine grundsätzliche Quarantänepflicht für aus dem Ausland Einreisende. Das niedersächsische Oberverwaltungsgericht in Lüneburg hat mit Beschluss vom 11.05.2020 diese Regelung außer Vollzug gesetzt.
Es fehle bereits an der erforderlichen Ermächtigungsgrundlage für den Erlass einer derartigen Vorschrift, heißt es zur Begründung. Denn § 32 IfSG (Infektionsschutzgesetz) lasse eine Regelung durch Rechtsverordnung nur zu, wenn die Voraussetzungen vorlägen, die für den Erlass einer Einzelmaßnahme nach den §§ 28 bis 31 IfSG erfüllt sein müssten. § 30 IfSG sehe die Verhängung von Quarantänemaßnahmen aber nur für im Gesetz näher bestimmte Kranke, Krankheitsverdächtige, Ausscheider und Ansteckungsverdächtige vor.
Grade für die Mündliche Prüfung sollte ihr euch mit dem IfSG vertraut machen und die derzeitigen Corona-Entscheidungen kennen.
Hier geht’s zum Artikel von beck-aktuell! (Grundsätzliche Quarantänepflicht für aus dem Ausland Einreisende rechtswidrig. In: beck-aktuell, 12.05.2020, https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/ovg-kippt-grundsaetzliche-quarantaenepflicht-fuer-aus-dem-ausland-einreisende, abgerufen am 13.05.2020).