#AlpmannNews: Grundstückseigentümerin muss Rattenbekämpfung bezahlen vom 26.10.2022
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Wird vom bezirklichen Gesundheitsamt auf einem Grundstück ein Rattenbefall festgestellt, ist die Grundstückseigentümerin unabhängig von ihrer Verantwortung für den Schädlingsbefall verpflichtet, die Ratten durch eine Fachkraft bekämpfen zu lassen. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin in einem Eilverfahren entschieden (Beschluss v. 11.10.2022, Az. VG 14 L 1235/22). Der Mitarbeiter habe ausdrücklich aktive und belaufene Rattenlöcher auf dem Grundstück festgestellt. In diesem Fall ergebe sich aus der Verordnung über die Bekämpfung von Gesundheitsschädlingen eine Pflicht der Eigentümerin zur Bekämpfung der Ratten. Dies setze insbesondere kein Verschulden, d.h. keine Verantwortlichkeit für die Entstehung des Rattenbefalls voraus.
Hier geht’s zum Beitrag von LTO! (Grundstückseigentümerin muss Rattenbekämpfung bezahlen. In: Legal Tribune Online, 24.10.2022, https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/vg-berlin-14l123522-grundstueckseigentuemerin-muss-rattenbefall-bekaempfen-lassen/, abgerufen am 26.10.2022).